Lange Straße mit Radfahrstreifen

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10.06.24 Infrastruktur

Lange Straße mit Radfahrstreifen

Im Zuge des barrierefreien Ausbaus der Straßenbahnhaltestelle am „Hospital zum Heiligen Geist“ hat die Lange Straße einen rund 400 Meter langen Radfahrstreifen vom Allerheiligentor bis „Schöne Aussicht“ erhalten.

Bessere Verbindung vom Nordend in Richtung Sachsenhausen

Die neu geschaffene Radverkehrsführung ist von hoher Bedeutung, weil die Lange Straße einen Teil des Frankfurter Cityrings darstellt. Hier Verbesserungen für Radfahrende zu schaffen, ist Teil des 2019 verabschiedeten Stadtverordnetenbeschlusses „Fahrradstadt Frankfurt“. 

Wie die Fahrspuren für den Kraftfahrzeugverkehr gilt auch für den Radfahrstreifen auf der Langen Straße die Einbahnregelung. Das heißt, die Verbindung ist ausschließlich in Richtung Süden zu nutzen. Hier stellt der neue Radstreifen eine verbesserte Verbindung vom Nordend und von Bornheim nach Sachsenhausen dar. Aktuell wird geprüft, wie eine attraktive Radverkehrsführung über die Ignatz-Bubis-Brücke hergestellt werden könnte. Schon jetzt lässt sich aber über die „Schöne Aussicht“ und die einige Meter weiter östlich gelegene Flößerbrücke gut ans südliche Mainufer gelangen.

Lange Straße mit Radfahrstreifen

Hier sind Radfahrende jetzt zügig und sicher Richtung Sachsenhausen unterwegs.

Mehrspurige Straße ohne Radweg
Mehrspurige Straße ohne Radweg
Mehrspurige Straße mit Radweg

Der Vergleich vor und nach der Markierung des Radfahrstreifens führt die Verbesserung für Radfahrende klar vor Augen!

Wegen des bisher fehlenden Radwegs haben Radfahrende häufig die Straßenbahntrasse auf der Langen Straße benutzt, was nicht nur aufgrund des Risikos, mit dem Rad in eines der Gleise einzufädeln und zu stürzen, überaus gefährlich ist. Hier schafft die neue Radspur wirksam Abhilfe!

An den Einmündungsbereichen von Rechneigrabenstraße und Fischerfeldstraße ist der Radfahrstreifen rot markiert, um die Aufmerksamkeit auf den Radverkehr zu erhöhen. Rechts des Radfahrstreifens schafft ein Sicherheitstrennstreifen Abstand zu parkenden Autos, damit Radfahrende nicht durch unachtsam geöffnete Türen gefährdet werden. Wegen der bestehenden Parkplätze am rechten Straßenrand war es nicht möglich, einen baulich geschützten Radfahrstreifen einzurichten.

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