Ihre Fragen, unsere Antworten
Viele Zuschriften und Fragen haben uns erreicht. Hier sind für Sie die häufigsten Fragen und Antworten rund um die Themen Sicherheit, Technik und Regeln zusammengefasst. Vielleicht finden Sie hier eine Antwort auf Ihre Frage. Wenn nicht, dann schreiben Sie uns. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht.
RADELN AUF RADWEGEN UND ANDERSWO
Halten Sie einen guten Meter Abstand nach rechts. Damit sind Sie vorschriftsmäßig und sicher unterwegs. Achten Sie besonders bei geparkten Autos darauf, bremsbereit zu sein – falls doch mal eine Wagentür aufgeht.
Das Rechtsfahrgebot findet seine Grenze natürlich bei der eigenen Sicherheit – ausreichender Abstand zum Fahrbahnrand ist daher vernünftig. Dies sollte jedoch nicht in einer "Disziplinierung" der Autofahrer münden. Für alle Verkehrsteilnehmer gilt: rücksichtsvoll und miteinander.
Nein. Lassen Sie sich nicht provozieren. Ein entwaffnendes Lächeln ist oft die beste Reaktion.
Nein. Sie wollen ja auch nicht, dass Autos Ihren Radweg benutzen. Ausnahmen gelten für Kinder bis zu zehn Jahren, die hier von einer erwachsenen Person auf dem Rad begleitet werden dürfen. Auf manchen Gehwegen ist das Radfahren durch eine entsprechende Beschilderung ausdrücklich erlaubt. Ansonsten sind Gehwege zum Radfahren tabu.
Dann erst recht nicht!
Die Frankfurter Fußgängerzonen dürfen im Schritttempo mit dem Rad befahren werden – entsprechende Schilder erlauben dies. Fahren Sie bitte langsam und rücksichtsvoll. Steigen Sie lieber ab, wenn es sehr voll ist.
Die gibt es tatsächlich! Auch Sie fahren ein Fahrzeug und müssen sich ganz genau wie Autos an Tempolimits halten.
Klar, solange das Schild selbst nicht verdeckt wird, darf man das. Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Fahrrad dabei keine Engstellen oder Barrieren für Fußgänger oder andere Radfahrer schafft. Am besten aber, Sie nutzen einen der vielen Abstellbügel, die wir in der Stadt aufgestellt haben. Wenn Sie einen sinnvollen Standort kennen, wo solche Bügel noch fehlen, dann melden Sie uns diesen bitte über die Funktion der Meldeplattform Radverkehr.
Ja, wenn durch vorhandene Schilder nicht anders geregelt, aber in jedem Fall immer mit entsprechender Rücksicht auf die Fußgänger.
MIT FREUNDEN UNTERWEGS
Sofern anderer Verkehr nicht behindert wird, darf man auf dem Rad zu zweit nebeneinander fahren. Bei Gruppen ab 16 Personen kann generell zu zweit nebeneinander auf der Fahrbahn geradelt werden.
Kinder dürfen nur in einem Kindersitz mitgenommen werden. Größere und ältere Menschen dürfen mitgenommen werden, wenn das Fahrrad zur Personenbeförderung gebaut und eingerichtet worden ist.
Ja.
SICHERER RADFAHRER
Nein, eine Helmpflicht für Erwachsene besteht in Deutschland nicht. Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs haben Radfahrer bei einem nicht verschuldeten Unfall auch dann vollen Schadenersatzanspruch, wenn Sie keinen Helm getragen haben. Wir raten aber dazu, denn ein Helm kann vor schweren Kopfverletzungen schützen.
Gesetzlich gilt eine Promillegrenze von 1,6 Promille für Radfahrer. Allerdings kann eine absolute Fahruntüchtigkeit schon ab 0,3 Promille in Verbindung mit Ausfallerscheinungen gegeben sein und wird im Falle einer Verwicklung in einen Verkehrsunfall ein strafrechtliches Verfahren nach sich ziehen. Lassen Sie das Rad im Zweifel stehen!
Nein. Sie sind nicht mehr in der Lage, bei vielen Situationen schnell und sicher zu reagieren.
Nein.
Nein. Selbst der erlaubte Gebrauch einer Freisprecheinrichtung ist nicht zu empfehlen, da Sie vom Straßenverkehr abgelenkt werden könnten. Wer beim Radfahren telefoniert und dadurch die Hände nicht frei hat, riskiert ein Bußgeld in Höhe von 55 Euro.
So ist es. Sie könnten leicht Warnrufe oder andere Warnsignale überhören.
Wenn Sie möchten, natürlich.
Unser Tipp: Lass Dich sehen! Denn ein gutes Viertel aller Unfälle in Frankfurt, an denen Radfahrer beteiligt sind, geschehen bei Dämmerung oder Dunkelheit. Weitere Tipps: www.lass-dich-sehen-frankfurt.de
Das fragen wir uns auch.
ALLES GEREGELT
Ist der Radweg oder Radfahrstreifen mit einem blau-weißen Schild gekennzeichnet, müssen Sie ihn auch nutzen. Es sei denn, eine Benutzung ist nicht möglich – beispielsweise durch Falschparker. Dann dürfen Sie selbstverständlich bis zur nächsten Auffahrt oder Einmündung die Fahrbahn benutzen. Radwege ohne diese Beschilderung dürfen Sie benutzen, wenn Sie wollen.
Nein, aber manchmal kann das ratsam sein.
Ja, Sie dürfen vorsichtig rechts überholen. Und wenn die Ampel immer noch Rot zeigt, bleiben Sie auch vorne stehen und warten auf Grün.
Nein.
Der Sicherheitsabstand beträgt innerorts 1,50 Meter zu Radfahrenden, außerorts sogar 2 Meter. Auf den meisten Straßen bedeutet das, dass ein sicheres Überholen der Radfahrenden nur möglich ist, wenn das Kraftfahrzeug für diesen Vorgang komplett die Spur wechselt. Dazu muss die zum Überholen benötigte Spur, in der Regel die Gegenfahrbahn, natürlich frei sein. Bei Gegenverkehr haben Auofahrende mit dem Überholen zu warten, bis ein sicherer Spurwechsel möglich ist.
Nein. Nur fast jede, nämlich all die Einbahnstraßen, in denen ein Zusatzschild "Radfahrer frei" Ihnen das erlaubt. Die wenigen Einbahnstraßen, in denen so ein Schild fehlt, dürfen Sie aus Verkehrssicherheitsgründen nicht in Gegenrichtung befahren.
Ja. Punkte in Flensburg und Bußgelder gibt es auch für Radfahrer. Je nach Situation sind dies 60 oder sogar 100 Euro.
Kinder bis 10 Jahre dürfen auf dem Gehweg radeln, bis 8 Jahre müssen sie es sogar. Eine erwachsene Person darf sie mit dem Rad auf dem Gehweg begleiten. Sind die Kinder älter, ist der Gehweg bis auf wenige Ausnahmen tabu. Achtung: Rad fahrende Kinder auf dem Gehweg müssen an Einmündungen und Kreuzungen bei der Fahrbahnquerung absteigen!
Nur, wenn das durch gesonderte Beschilderung erlaubt ist. Ansonsten gilt das Rechtsfahrgebot. Das linksseitige Radfahren ist nicht nur verboten, sondern extrem gefährlich - und führt immer wieder zu schwersten Unfällen.
Mit Anschluss an die Kanalisation ist die Fahrradwäsche mit biologisch abbaubaren Mitteln vor der eigenen Haustüre kein Problem. Das Waschen von Fahrzeugen und Fahrrädern auf unbefestigter Fläche sollte nicht stattfinden, wenn Reinigungsmittel, Treibstoff oder Schmierstoffe ins Grundwasser gelangen könnten.
Grundsätzlich sollen diese Flächen laut Vorgartensatzung gärtnerisch gestaltet sein. So ist ein Carport im Vorgarten definitiv ein No-Go! Für einige Nutzungen lassen sich bei der Bauaufsicht Frankfurt aber Ausnahmen beantragen, dazu gehören auch Abstellplätze und Unterstände für Fahrräder. Wichtig ist dabei, dass möglichst wenig Fläche versiegelt wird und das Erscheinungsbild des Vorgartens - nach dem Motto “weniger ist mehr” - bestmöglich erhalten bleibt. Wichtig: Um diese Erlaubnis müssen Sie sich kümmern, bevor Sie etwas kaufen oder umbauen!
SICHERES FAHRRAD
Fahrräder müssen keiner Zulassungsbehörde vorgeführt werden – Ihrer Kreativität sind somit keine Grenzen gesetzt. Wichtig: Verkehrssicher muss das Fahrrad bleiben. Weitere Infos lesen Sie hier.
Nein, denn eine "helltönende Glocke" ist für die Verkehrssicherheit vorgeschrieben und die muss es dann auch sein.
Das war einmal. Inzwischen dürfen auch mit Akkus und Batterien betriebene Lampen verwendet werden. Nichtsdestotrotz ist eine moderne, fest installierte Beleuchtung mit Nabendynamo und LED-Leuchten eine feine - und vor allem sichere Sache.
Einen vorgeschriebenen "Fahrrad-TÜV" gibt es nicht. Jedoch müssen Fahrräder verkehrssicher sein, denn Sie sind auf einem Fahrrad – im Sinne des Gesetzes – Fahrzeugführer und müssen vor Fahrtantritt sichergehen, dass Ihr Fahrzeug verkehrssicher ist. Wir empfehlen, mindestens zweimal im Jahr – z. B. am Frühlingsanfang und am Herbstanfang – das Rad zu überprüfen oder in einer Werkstatt checken zu lassen.