Lastenrad im Profil

Keine Kaufprämie für Lastenräder mehr
Lastenrad-Sharing soll gefördert werden

In den beiden vergangenen Jahren hat die Stadt Frankfurt die private Anschaffung eines Lastenrads bezuschusst, zum Jahresende häufen sich nun die Anfragen, ob es 2023 wieder eine Förderung geben wird. Das Mobilitätsdezernat hat hierzu nun eine Entscheidung getroffen, so soll die private Lastenradförderung im kommenden Jahr nicht neu aufgelegt werden, stattdessen wird geprüft, wie Lastenrad-Sharing Angebote besser unterstützt werden können. Diese zum Teil kostenlosen Angebote haben den Vorteil, dass auch Menschen die sich die Anschaffung eines so teuren Rades nicht leisten können, Lastenräder in unserer Stadt im Rahmen einer Ausleihe, nutzen können. Künftig soll gezielt die Nutzung von Lastenrädern und nicht der Besitz eines Lastenrads gefördert werden. Wie die Unterstützung von Lastenrad-Sharing Angeboten am besten erfolgen soll, wird im kommenden Jahr entwickelt werden.

Stand: 19. Dezember 2022

 

Aktualisierung, 2. Januar 2023

Die Stadt Frankfurt am Main fördert den Kauf eines Lastenrades ab dem Jahr 2023 nicht mehr. Die auf dieser Seite eingestellten Dokumente und Informationen beziehen sich auf die abgeschlossenen Förderperioden 2021 und 2022. Eine weitere Möglichkeit, den Erwerb eines Lastenfahrrads fördern zu lassen, bietet das Land Hessen. Informationen dazu bietet die Seite: klimaschutzplan-hessen.de/lastenrad

Alles zur Lastenrad-Förderung in Frankfurt am Main

Der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Frankfurt haben die Förderrichtlinie zur Lastenradförderung (M 32/2021) beschlossen. Mit der Entscheidung, die Anschaffung von Lastenrädern finanziell zu unterstützen, sollte ein Anreiz geschaffen werden, in der Stadt aufs Auto zu verzichten. Da für die meisten Einkäufe und Erledigungen kein Kraftfahrzeug erforderlich ist, soll der Umstieg weg vom Auto erleichtert und das umweltfreundliche Transportmittel Lastenrad gestärkt werden.

Die nächste Antragstellung ist möglich ab dem 15. Februar 2022.

Logo Lastenrad in Frankfurt

Es können pauschale Förderungen von 500 Euro für Lastenräder ohne und 1.000 Euro für Lastenräder mit E-Motoren beantragt werden. Das Förderprogramm umfasst für eine Dauer von drei Jahren insgesamt 600.000 Euro, von denen bis 2023 jährlich 200.000 Euro zur Verfügung stehen. Die Förderung richtet sich an Privatpersonen, Vereine und kleine Unternehmen. Sie ist ein weiterer Baustein, die Verkehrswende zu beschleunigen und die umweltfreundliche Mobilität zu fördern.

Unterlagen zur Antragstellung

 

Förderantrag

Förderrichtlinie

De-minimis-Erklärung
(nur für Unternehmen)

Grundsätze für die Verwendung der Zuwendungen

Zuwendungsrichtlinien

Formular zum Bezug der Fördermittel nach dem Kauf des (E-)Lastenrades - “Mittelabruf”
(erst nach Lieferung des Lastenrads einzureichen; achten Sie bitte auf die Vollständigkeit der geforderten Anlagen!)

Fragen und Antworten

Bitte reichen Sie nur einen vollständigen Antrag bei uns ein. Das beinhaltet

  • das ausgefüllte Antragsformular
  • einen namentlich an Sie gerichteten Kostenvoranschlag mit technischen Details bzw. einen Kostenvoranschlag mit separatem Produktdatenblatt für das zu fördernde (E-)Lastenrad und
  • eine Bestätigung Ihres Hauptwohnsitzes/Ihrer (Haupt-) Niederlassung (Kopie der Vorder- und Rückseite des Personalausweises)
  • die ausgefüllte De-minimis-Erklärung für Unternehmen.

Auch aus den nach dem Kauf einzureichenden Unterlagen (Rechnung, Zahlungsnachweis, Lieferschein) muss klar hervorgehen, dass das Lastenrad von Ihnen persönlich erworben wurde.

Bitte schicken Sie alle Unterlagen postalisch an 
ivm GmbH, 
Bessie-Coleman-Straße 7, 
60549 Frankfurt 

oder per E-Mail an lastenrad@ivm-rheinmain.de

Nein. Maßnahmen, die vor der Erteilung des Bewilligungsbescheides begonnen worden sind, können nicht gefördert werden. Als Maßnahmenbeginn ist eine verbindliche Bestellung, Anzahlung oder der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Kaufvertrages zu werten.

Nein. Eine Kombination mit Fördermitteln anderer Gebietskörperschaften (dazu zählen u.a. der Bund, das Land sowie Kreise und Gemeinden) ist nicht zulässig.

Nein. Fahrradhändler können einen allgemeinen Kostenvoranschlag für die Lastenräder erstellen. Die Lastenräder müssen dabei nur den Förderbedingungen der Förderrichtlinie entsprechen. Während der Antragstellung kann die eigentliche Beratung für das geeignete Lastenrad stattfinden.

Ja. Der Kostenvoranschlag muss von dem Händler ausgestellt sein, wo das Lastenrad dann auch gekauft wird.

Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten (1 Arbeitsvertrag= 1 Beschäftigter) oder einem Jahresumsatz von weniger als 5 Millionen Euro dürfen einen Förderantrag stellen.

Ja, sofern sie die Fördervoraussetzungen für juristische Personen erfüllen.

Nach Erhalt des Zuwendungsbescheides haben Sie drei Monate Zeit das Fahrzeug zu kaufen. Für den Fall eines Lieferengpasses können Sie eine Verlängerung schriftlich bei der ivm GmbH beantragen. Die Kontaktinformationen der ivm GmbH finden Sie auf dem Antragsformular. Hierzu ist eine verbindliche Kaufbestätigung vorzulegen und der voraussichtliche Liefertermin mitzuteilen.

Gefördert werden alle Lastenräder (keine Lastenanhänger!), die den in der Förderrichtlinie genannten Bedingungen zur Lastenzuladung, dem Radstand und der Nenndauerleistung bei Hilfsmotoren entsprechen. Es werden keine Lastenräder zum Personentransport (Personen aller Altersgruppen) ausgeschlossen, sofern diese den Zuwendungsbedingungen in Kapitel 2 entsprechen.