Fahrrad auf roter Radspur

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27.04.23 Infrastruktur

Lückenschluss auf der Friedberger Landstraße

Die Friedberger Landstraße hat zwischen Rat-Beil-Straße und Nibelungenallee auf einer Länge von 300 Metern einen eigenen Radfahrstreifen erhalten – ein wichtiger Lückenschluss für den Radverkehr auf der stark befahrenen Verbindung.

Neuer Radfahrstreifen zwischen Rat-Beil-Straße und Nibelungenallee

Auf dem Teilstück der Friedberger Landstraße zwischen Rat-Beil-Straße und Nibelungenallee gibt es nun in südlicher Fahrtrichtung einen eigenen Radfahrstreifen. „Damit haben wir auf gut 300 Metern Länge eine Radweglücke auf dieser wichtigen Nord-Süd-Achse geschlossen“, erläutert Mobilitätsdezernent Stefan Majer den Hintergrund der Arbeiten.

Geschützte Radspur mit Radfahrenden auf einer Hauptverkehrsstraße

Um den geschützten Radfahrstreifen einzurichten, wurde aus der bisherigen Geradeaus- und Rechtsabbiegespur vor der Rat-Beil-Straße ein reiner Rechtsabbieger. Auf diese Weise wird der rechte Fahrstreifen ab der Kreuzung zugunsten des Radverkehrs geräumt. Auf diesem Fahrstreifen ist nun mittels Markierungen und Trennelementen, sogenannten Cycle-Lane-Separator, der geschützte Radfahrstreifen entstanden

Neue Ampelschaltung: Radfahrende rot, wenn Rechtsabbiegende Kfz grün haben
Neue Ampelschaltung: Radfahrende rot, wenn Rechtsabbiegende Kfz grün haben
Neue Ampelschaltung: Radfahrende grün, wenn Rechtsabbiegende Kfz rot haben

Da es in der Vergangenheit einige Unfälle im Bereich der Kreuzung Friedberger Landstraße/Rat-Beil-Straße zwischen geradeausfahrenden Radfahrerinnen sowie Radfahrern und rechtsabbiegenden Fahrzeugen gegeben hat, werden die beiden Verkehrsarten seit der Umgestaltung mit einer getrennten Ampelschaltung gesteuert. Die Ampel steht also nicht gleichzeitig für Kfz und Rad auf Grün (siehe Bildvergleich oben). Das führt zu mehr Sicherheit – allerdings mit der Folge von kürzeren Grünphasen und damit verbunden etwas längere Wartezeiten für beide Verkehrsarten.

Ampelschaltung vor der Umgestaltung

Dieses Bild zeigt die Situation VOR der Umgestaltung: Kraftfahrzeuge konnten nach rechts in die Rat-Beil-Straße abbiegen während Radfahrende, die geradeaus dem Verlauf der Friedberger Landstraße folgen wollten, ebenfalls ein Grünsignal erhielten (und dadurch vorfahrtberechtigt gewesen sind). Die Erfahrung hat gezeigt, dass der Kraftfahrzeugverkehr den Radfahrenden häufig nicht die Vorfahrt gewährt hat, wodurch gefährliche Situationen - und sogar Unfälle resultierten. Diese Gefahr ist nun gebannt. 

Radfahrendes Kind mit Vater auf frei gegebenem Gehweg, gefährdet durch ausparkendes Auto
Radfahrendes Kind mit Vater auf frei gegebenem Gehweg, gefährdet durch ausparkendes Auto
Lastenrad auf neu angelegter Radspur Friedberger Landstraße

Bildvergleich oben: Zwischen beiden Fotos liegen mehrere Jahre. Der für den Radverkehr freigegebene Radweg hat nicht nur für Konflikte zwischen Fußgänger:innen und Radfahrenden, sondern auch mit dem Autoverkehr - wie an dieser Ausfahrt zu sehen - geführt.

Die bisherige Freigabe des Gehwegs entlang der Friedberger Landstraße zwischen Rat-Beil-Straße und Nibelungenallee für den Radverkehr ist aufgehoben worden. „Das bedeutet mehr Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden – ganz gleich, ob sie hinterm Lenkrad oder auf dem Sattel sitzen oder zu Fuß unterwegs sind“, sagt Majer.

Friedberger Landstraße Übergang Radspur zum Alleenring

Auch die Situation an der Kreuzung Friedberger Landstraße/Nibelungenallee hat sich im Zuge der Arbeiten leicht verändert. So wurden an allen Armen der Kreuzung die Haltelinien des Kfz-Verkehrs gegenüber denen des Radverkehrs nach hinten versetzt. Auf diese Weise werden mögliche Konflikte zwischen rechtsabbiegendem Kfz-Verkehr und geradeausfahrendem Radverkehr unwahrscheinlicher.

Rampe vom Radfahrsreifen auf baulichen Radweg Alleenring

Damit der Radverkehr leichter von der Friedberger Landstraße auf den baulich getrennten Radweg in der Nibelungenallee abbiegen kann, wurde bereits im Herbst 2022 an dieser Stelle eine Rampe gebaut.

Geplant wurden die Veränderungen vom auch für den Bau und die Schaltung der Ampelanlagen verantwortlichen Straßenverkehrsamt, das ist. Die weiteren baulichen Arbeiten sowie die Fahrbahnmarkierungen und Beschilderungen hat das Amt für Straßenbau und Erschließung ausgeführt.

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