Neue Stellplatzsatzung kommt
In Frankfurt gilt ab 1. Februar eine neue Stellplatzsatzung: Ob und wie viele Plätze für PKW einzuplanen sind, hängt künftig auch von der ÖPNV-Erschließung eines Gebäudes ab. Aufgewertet wird die Rolle von Fahrrad-Abstellplätzen.
Verbindlichere Vorgaben für Fahrrad-Abstellplätze
Nachdem sich der Magistrat bereits im Juli für die neue Satzung ausgesprochen hat, wurde mit dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung im November die letzte parlamentarische Hürde genommen. Zukünftig wird es vier Zonen unterschiedlicher Erschließungsqualitäten durch S-Bahn, U-Bahn, Straßenbahn und Bus geben. Die Zonen sind maßgebend für die untere und obere Begrenzung der Herstellungspflicht.
Im Wohnungsbau wird bei Ein- und Zweifamilienhäusern generell ein (Mindest-) Wert von 1,5 Kfz-Stellplätzen pro Wohneinheit zugrunde gelegt – unabhängig von Wohnungsgröße und Lage. Die notwendigen Stellplätze im Mehrfamilienhaus sind abhängig von der Erschließungsqualität im öffentlichen Nahverkehr und anhand der Bruttogrundfläche zu bestimmen.
Auf die Herstellung notwendiger Kfz-Stellplätze kann um bis zu 50 Prozent verzichtet werden, wenn Angebote wie Job-Tickets, Car-Sharing-Fahrzeuge, firmeneigene Autos und Fahrräder auch für den Arbeitsweg oder Rad-Infrastruktur zur Verfügung stellen.
Für Fahrradstellplätze werden die bisherigen Richtzahlen verbindlicher formuliert und in Teilen erhöht, was dem Bedeutungszuwachs dieses Verkehrsmittels entspricht. Die Zahl der einzurichtenden Fahrrad-Abstellplätze hängt wesentlich von der Nutzungsart und der Größe der Gebäude ab. Die Werte im Einzelnen können der Tabelle am Ende dieses PDF-Dokuments entnommen werden.
Die Vorgaben für Fahrrad-Abstellplätze lauten in der neuen Satzung: "Für Fahrradabstellplätze werden, soweit nicht im Einzelfall ein geringerer Flächenbedarf nachgewiesen ist, 1,2 Quadratmeter je Fahrrad als Mindestgröße bestimmt. Sie sollen ebenerdig liegen. Werden sie auf anderen Ebenen hergestellt, muss die Zuwegung mittels geeigneter Rampen oder Aufzüge erfolgen."
Auch für die Unterbringung der Räder im Freien gibt es eine klare Orientierung: "Abstellplätze außerhalb von Gebäuden für mehr als zehn Fahrräder sind in der Regel mit einem Schutzdach auszustatten. Sie sind so mit fest verankerten Fahrradhaltern auszustatten, dass jedes Fahrrad mit seinem Rahmen angeschlossen werden kann."
Weitere Informationen zur neuen Stellplatzsatzung bietet die Website der Bauaufsicht Frankfurt.
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