Gehweg frei für Eltern
Eltern dürfen von nun an ihre Kinder beim Radfahren auf dem Gehweg begleiten. Diese Änderung der Straßenverkehrsordnung tritt ab sofort in Kraft und soll Familien dazu bewegen, mehr Wege mit dem Fahrrad zurückzulegen.
Familienfreundliche Änderung der Straßenverkehrsordnung
Seit dem 14. Dezember 2016 können radfahrende Eltern ihre Aufsichtspflicht im Straßenverkehr legal erfüllen. Eine entsprechende Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO) besagt, dass eine Begleitperson ab 16 Jahren ein Kind bis zum achten Lebensjahr radfahrend auf dem Gehweg begleiten darf. Zudem dürfen Kinder unter acht Jahren ab sofort auch auf "baulich angelegten Radwegen" fahren. Davon sind jedoch Radfahr- und Schutzstreifen ausgeschlossen. Bislang galt die Regelung, dass Eltern via Gesetz auf dem Radweg oder der Straße fahren, während der Nachwuchs bis zum achten Lebensjahr den Gehweg nutzen musste. Die Novelle soll mehr Eltern dazu bringen, alltägliche Wege mit den Kindern per Rad zu absolvieren.
Elterntaxis gefährden die Gesundheit
Für Kinder ist es äußerst wichtig, dass sie sich bereits in frühen Jahren ausreichend bewegen. Rund 60 Minuten als tägliches Minimum schlagen Gesundheitsexperten vor. Dadurch soll Krankheiten und Beschwerden im Kinder-, Jugendlichen- und Erwachsenenalter vorgebeugt werden. Das gerne von den sogenannten Helikopter-Eltern praktizierte Elterntaxi bis vor die Eingangstür von Kita oder Schule ist deshalb kontraproduktiv. "Kinder mit dem Auto zur Grundschule zu bringen, sollte die Ausnahme sein", schreibt sogar der Automobilclub ACE in seinem Schulweg-Ratgeber.
Der Sichtkontakt ist gewährleistet
Durch die StVO-Novelle hat die Begleitperson den Nachwuchs stetig im Blick. Den Radfahrneulingen und den Eltern wird ein subjektives Sicherheitsgefühl vermittelt, was zu mehr Fahrradfahren anregen soll. "Die neuen Regeln sind familienfreundlich und sorgen für mehr Verkehrssicherheit", bekräftigt Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU). Bislang wurde durch parkende Autos oder Grünflächen der Sichtkontakt zwischen Eltern und Kindern stark eingeschränkt, was zu Unsicherheit auf beiden Seiten führte. Die neue Gehweg-Regelung verdeutlicht ein verkehrspolitisches Dilemma: Kaum eine deutsche Stadt hat eine familienfreundliche Fahrradinfrastruktur, die ein gewünschtes gemeinsames Radfahren von Kindern und Eltern auf denselben Wegen ermöglicht. Auch jetzt sehen sich Familien mit zwei Erwachsenen oder älteren Kindern damit konfrontiert , dass sie weiterhin räumlich getrennt fahren müssen, da nur eine Begleitperson auf dem Gehweg erlaubt ist.
Foto: www.pd-f.de / gregor bresser
Eltern sind ebenfalls in der Pflicht
Auch die radfahrenden Eltern sind gefordert und müssen durch die neue Gehweg-Regelung andere Verkehrsteilnehmer respektieren, um Konflikte zu vermeiden: Fußgänger haben auf dem Gehweg absoluten Vorrang. Zu beachten ist ebenfalls, dass Kinder und ihre Begleitperson bei Fahrten auf dem Gehweg zum Überqueren einer Fahrbahn absteigen und schieben müssen.
"Elterntaxi"-Kampagnenmotiv der Polizei Frankfurt am Main
Dieser Artikel ist die gekürzte Fassung der Pressemitteilung des pressedienst-fahrrad.de (pd-f) vom 13. Dezember 2016.
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