
Ärgernis Schrottfahrräder
Verengte Geh- und Radwege, blockierte Abstellmöglichkeiten: im öffentlichen Raum abgestellt Schrotträder sind ein echtes Ärgernis! Das Ordnungsamt entfernt die Verkehrshindernisse, wenn es Kenntnis von solchen Fällen erhält.
Das Ordnungsamt entfernt die Verkehrshindernisse
Nicht mehr fahrtüchtige Räder, die von ihren Eigentümern im öffentlichen Raum einfach "vergessen" wurden, belasten die Allgemeinheit gleich mehrfach: Wenn Schrotträder Geh- und Radwege verengen, bedeutet dies eine Verkehrsgefährdung. Durch scharfkantige Teile besteht oft sogar eine unmittelbare Verletzungsgefahr. Darüber hinaus nehmen Fahrradleichen den in Nutzung befindlichen Rädern den nötigen Abstellplatz weg und verunstalten durch ihren Anblick das Stadtbild.
Auf Hinweis von Bürgerinnen und Bürgern entfernt das Ordnungsamt Schrottfahrräder aus dem öffentlichen Verkehrsraum, die wegen fehlender Teile (Reifen, Lenker usw.) nicht mehr fahrbar sind und erkennbar auch nicht genutzt werden oder – Stichwort "Fahrradtorso" – überhaupt nicht mehr nutzbar sind.
Zur Meldung eines Schrottfahrrades an das Ordnungsamt kann dieses Online-Formular genutzt werden. Auch telefonisch kann das Ordnungsamt unter der Rufnummer 069-212 44044 über das Vorhandensein von Fahrradleichen benachrichtigt werden.
Das Ordnungsamt weist darauf hin, dass es nicht möglich ist, ein Fahrrad zu entfernen, wenn es sich in einem ordnungsgemäßen oder nur leicht defekten Zustand befindet – es sei denn, das Fahrrad verengt den Verkehrsraum derart, dass mit erheblichen Verkehrsbehinderungen oder gar Verletzungsgefahren zu rechnen ist.

Schrottfahrräder im öffentlichen Verkehrsraum blockieren dringend benötigte Abstellmöglichkeiten für die tatsächlich genutzten Fahrräder.
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