Schrottfahrrad im öffentlichen Verkehrsraum
29.05.24 Service

Ärgernis Schrottfahrräder

Verengte Geh- und Radwege, blockierte Abstellmöglichkeiten: im öffentlichen Raum abgestellte Schrotträder sind ein echtes Ärgernis! Das Ordnungsamt entfernt die Verkehrshindernisse, wenn es Kenntnis von solchen Fällen erhält.

Das Ordnungsamt entfernt die Verkehrshindernisse

Nicht mehr fahrtüchtige Räder, die von ihren Eigentümern im öffentlichen Raum einfach "vergessen" wurden, belasten die Allgemeinheit gleich mehrfach: Wenn Schrotträder Geh- und Radwege verengen, bedeutet dies eine Verkehrsgefährdung. Durch scharfkantige Teile besteht oft sogar eine unmittelbare Verletzungsgefahr. Darüber hinaus nehmen Fahrradleichen den in Nutzung befindlichen Rädern den nötigen Abstellplatz weg und verunstalten durch ihren Anblick das Stadtbild.

Auf Hinweis von Bürgerinnen und Bürgern entfernt das Ordnungsamt Schrottfahrräder aus dem öffentlichen Verkehrsraum, die wegen fehlender Teile (Reifen, Lenker usw.) nicht mehr fahrbar sind und erkennbar auch nicht genutzt werden oder – Stichwort "Fahrradtorso" – überhaupt nicht mehr nutzbar sind.

Zur Meldung eines Schrottfahrrades an das Ordnungsamt kann dieses Online-Formular genutzt werden. Auch telefonisch kann das Ordnungsamt unter der Rufnummer 069-212 44044 über das Vorhandensein von Fahrradleichen benachrichtigt werden.

Das Ordnungsamt weist darauf hin, dass es nicht möglich ist, ein Fahrrad zu entfernen, wenn es sich in einem ordnungsgemäßen oder nur leicht defekten Zustand befindet – es sei denn, das Fahrrad verengt den Verkehrsraum derart, dass mit erheblichen Verkehrsbehinderungen oder gar Verletzungsgefahren zu rechnen ist.

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...war dieses Rad mit der Aufforderung, es zu entfernen, markiert. – vergrößerte Ansicht wird in Lightbox angezeigt
Ebenso dieses... – vergrößerte Ansicht wird in Lightbox angezeigt
...und auch dieser Fahrradtorso. – vergrößerte Ansicht wird in Lightbox angezeigt
Schrottfahrrad mit gelbem Hinweiszettel

Jedes Jahr werden in Frankfurt am Main Hunderte Räder auf diese Weise entsorgt. Dazu gehen die Bediensteten der Stadtpolizei gezielt zu den Orten, an denen ein Schrottfahrrad gemeldet wurde. Werden sie fündig,  versehen sie das Fahrrad am Feststellungstag mit einem neongelben Beseitigungsaufkleber, damit beginnt eine Frist von sieben Tagen. Sollte bis zur Nachkontrolle keine Reaktion, wie, dass das Fahrrad entfernt wurde oder die Besitzerin oder der Besitzer sich gemeldet hat, erfolgt sein, meldet die Stadtpolizei das Fahrrad an das für die Beseitigung zuständige Amt, das die Vermögensverwaltung für die städtische Fläche ausübt, an der das Fahrrad abgestellt ist.

In der Mehrzahl der Fälle ist das Amt für Straßenbau und Erschließung (ASE) zuständig. Es kann aber auch andere Stellen betreffen, beispielsweise bei Grünanlagen das Grünflächenamt oder die VGF an Bahnanlagen. Wie schnell ein Schrottfahrrad dann abgeholt wird, ist je nach Amt unterschiedlich.

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