Neuer Bußgeldkatalog
08.11.21 Service

Neuer Bußgeldkatalog

Im Oktober hat der Bundesrat einem Vorschlag der Bundesregierung zur so genannten Bußgeldnovelle zugestimmt. Die Verordnung ist zwischenzeitlich im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und ist ab dem 9. November in Kraft.

Stefan Majer: „Ein lange überfälliger Schritt für mehr Verkehrssicherheit!“

Zum 9. November 2021 tritt die Neufassung der Bußgeldkatalog-Verordnung in Kraft, mit der die Sanktionierung von Verkehrsverstößen teils merklich angehoben wird. So kostet das verbotswidrige Parken auf Gehwegen künftig 55 Euro statt 20 Euro, entsteht hierdurch eine Behinderung oder steht das Fahrzeug länger als eine Stunde werden sogar 70 Euro fällig – und ein Punkt im Fahreignungsregister.

Stadtrat Stefan Majer begrüßt die neuen Regelungen: „Das Sanktionsniveau in Deutschland ist seit Jahrzehnten viel zu niedrig, auch dadurch hat die Regelbefolgung merklich gelitten. Die Folgen spüren insbesondere zu Fuß Gehende und Radfahrende täglich: Vermeintliche ‚Kavaliersdelikte‘ machen viel zu oft sichere Wege dicht und sorgen für gefährliche Situationen im Alltag.“

Auch Posen und Rasen wird spürbar härter geahndet: Wer mit seinem Auto unnötigen Lärm verursacht, wird zukünftig mit 80 Euro statt mit 10 Euro zur Kasse gebeten. Für Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts bis 20km/h haben sich die Bußgelder verdoppelt. Wer mehr als 21km/h zu schnell fährt, dem drohen 115 Euro statt 80 Euro sowie ein Punkt im Fahreignungsregister.

„Die neue Verordnung ist ein lange überfälliger Schritt für mehr Verkehrssicherheit“, so Stadtrat Majer: „Gerade bei Rasern bleibt die Bundespolitik aber gefährlich nachsichtig, wie die langwierige Debatte nach dem angeblich ‚Zitierfehler‘ bei der ersten Fassung der Verordnung gezeigt hat. Ich hätte mir gewünscht, dass Fahrverbote frühzeitiger greifen, wie es der Bundesrat ursprünglich beschlossen hatte. Ob jemand mit 50km/h oder mehr durch eine Tempo-30-Zone fährt, kann bei einem Unfall über Leben und Tod entscheiden. Die neue Bundesregierung sollte mutig weitere Schritte für mehr Verkehrssicherheit gehen, gerade bei gemeingefährlicher Raserei weisen Länder wie die Schweiz mit ihrer ‚Via Sicura‘-Initiative den Weg. Wer dort rast, dem droht Gefängnis.“

Änderungen zum Schutz schwächerer Verkehrsteilnehmer*innen

Zur Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr im Allgemeinen und insbesondere für den Rad- und Fußverkehr sind folgende Änderungen der Buß- und Verwarngelder vorgesehen:

  • Die BKatV-Novelle sieht abschreckende Geldbußen für das verbotswidrige Parken auf Geh- und Radwegen sowie das nunmehr unerlaubte Halten auf Schutzstreifen und das Parken und Halten in zweiter Reihe vor. Für diese Verkehrsverstöße werden Geldbußen bis zu 110 Euro fällig.
  • Bei schwereren Verstößen ist darüber hinaus der Eintrag eines Punktes im Fahreignungsregister vorgesehen: wenn durch das verbotswidrige Parken oder Halten in zweiter Reihe und auf Fahrradschutzstreifen oder Parken auf Geh- und Radwegen andere Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet werden, eine Sachbeschädigung erfolgt ist oder das Fahrzeug auf dem Geh- oder Radweg länger als eine Stunde parkt. Die Einstufung des Verstoßes erfolgt durch die zuständigen Behörden vor Ort.
  • Darüber hinaus werden für das unberechtigte Parken auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz Geldbußen von 55 Euro vorgesehen.
  • Ebenfalls für das unberechtigte Parken auf einem Parkplatz für elektrisch betriebene Fahrzeuge oder einem Parkplatz für Carsharing-Fahrzeuge wird fortan eine Geldbuße von 55 Euro fällig werden.
  • Für das rechtswidrige Parken an engen oder unübersichtlichen Straßenstellen bzw. im Bereich einer scharfen Kurve sieht die BKatV-Novelle eine Geldbuße von 35 Euro vor.
  • Für einen allgemeinen Halt- und Parkverstoß werden jetzt bis zu 25 Euro fällig.
  • Die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, linksseitig angelegten Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird nun mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet.
  • Auch das sogenannte Auto-Posing kann nun wirksam geahndet werden: Die BKatV-Novelle sieht für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie das unnütze Hin- und Herfahren Bußgelder bis zu 100 Euro vor.
  • Für rechtsabbiegende Kraftfahrzeuge über 3,5 t ist aus Gründen der Verkehrssicherheit innerorts Schrittgeschwindigkeit (4 bis 7, max. 11 km/h) vorgeschrieben. Verstöße hiergegen können nun mit einem Bußgeld in Höhe von 70 Euro sanktioniert werden. Außerdem wird ein Punkt im Fahreignungsregister eingetragen.
  • Daneben sieht die BKatV-Novelle auch die Anpassung weiterer Geldbußen vor, so z. B. für fehlerhafte Abbiegevorgänge oder Sorgfaltspflichtverletzungen beim Ein- bzw. Aussteigen.

 

Quelle und weitere Informationen: BMVI