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Freie Wahl auf der Bockenheimer
Zügiger mit dem Rad vorankommen und weniger Konflikte mit Fußgängern – das sind die wesentlichen Gründe, die jetzt zur Aufhebung der Benutzungspflicht für den Radweg in der Bockenheimer Landstraße geführt haben.
Auf der Bockenheimer Landstraße sind nun Radweg und Fahrbahn-Radeln erlaubt
Mehrere Tausend Radler sind Tag für Tag auf der Bockenheimer Landstraße im Frankfurter Westend unterwegs. Besonders in den Morgenstunden und am Nachmittag gehörten Fahrrad-Staus seit langer Zeit zum gewohnten Straßenbild. Und weil der Bordsteinradweg nicht genügend Platz bietet, um es schnelleren Radler zu ermöglichen, langsamere zu überholen, wichen diese auch immer wieder auf die Gehwege aus – für die Fußgänger nicht nur eine Belästigung, sondern auch eine Gefahr.
Um diese Situation zu beenden, dürfen Radler ab sofort in der Bockenheimer Landstraße auch die Fahrbahn benutzen. Bei einem Pressetermin entfernte Verkehrsdezernent Klaus Oesterling nun offiziell das letzte Schild, das die Benutzungspflicht anordnet. Lediglich an den Endabschnitten der Bockenheimer Landstraße müssen Radler auch künftig den Bordsteinradweg nutzen.
"Es gibt viele Radler, die lieber auf der Fahrbahn unterwegs sind, weil sie dort gut gesehen werden und ohne Kanaldeckel, Wurzelaufbrüche und parkende Autos besser vorankommen", erläutert Verkehrsdezernent Klaus Oesterling. Außerdem sind die Kommunen gesetzlich verpflichtet, zu überprüfen, ob ein Radweg überhaupt benutzungspflichtig sein darf, ergänzt Joachim Hochstein, Leiter des Radfahrbüros: "Nur wenn Radfahren auf der Fahrbahn zu gefährlich ist und der Radweg bestimmten Mindestanforderungen entspricht, dürfen die blauen Schilder überhaupt hängen."

So soll man es nicht machen: Radfahren auf dem Gehweg ist eine Ordnungswidrigkeit und gefährdet Fußgänger.
Bei der Überprüfung der Benutzungspflicht hat sich das Verkehrsdezernat der Stadt Frankfurt für ein differenziertes Vorgehen entschieden. Pauschale "Entschilderungen" wie in Köln oder anderen Städten wird es in Frankfurt am Main nicht geben. Stattdessen wird jede Straße vor diesem Schritt überprüft. Aufgehoben werden soll die Pflicht, den Radweg zu benutzen, in allen Tempo 30-Zonen sowie in Hauptverkehrsstraßen mit Tempo 30, so der Verkehrsdezernent. Dagegen werden mehrspurige Hauptverkehrsstraßen wie der Alleenring, insbesondere wenn dort breite, moderne Radwege angelegt wurden, auch weiter für Radler tabu sein. Absolute Priorität bei der Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht gilt hingegen überall dort, wo das Befahren des Radwegs für Radler eine Gefährdung bedeuten kann und wo das Konfliktpotenzial mit den Fußgängern besonders hoch ist, erklärt Hochstein.
Die Radwege bleiben bestehen – auch ohne Schild
"Das blaue Schild vom Radweg zu entfernen, bedeutet nicht, dass der Radweg aufgehoben ist", betont Oesterling. Auch solche Radwege dürfen weiterhin benutzt werden. Gerade für weniger geübte Radler seien sie unverzichtbar. "Deshalb dürfen die Radwege nicht verlorengehen", so Oesterling. Sie gelten dann als "nicht benutzungspflichtige Radwege", erläutert Hochstein. "Wenn ein Radweg gut gemacht ist, wird er auch gerne und freiwillig von Radfahrern genutzt", ist sich der Leiter des Radfahrbüros sicher.

Verkehrsdezernent Klaus Oesterling nimmt im Beisein von Joachim Hochstein, Leiter Radfahrbüro, das letzte blaue Schild ab.
Damit für alle Verkehrsteilnehmer klar erkennbar ist, dass in der Bockenheimer Landstraße sowohl auf dem Radweg als auch auf der Fahrbahn geradelt werden darf, sind beide Flächen jeweils mit einem Fahrradpiktogramm markiert. Insbesondere für Autofahrer ist dies ein wichtiges Kommunikationsmittel, um zu zeigen, dass Radfahrer hier zu Recht auf der Fahrbahn unterwegs sind. So wird verhindert, dass Radler durch Autos bedrängt oder "angehupt" werden.
Der verkehrspolitische Sprecher des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs (ADFC) Frankfurt, Bertram Giebeler, begrüßt die differenzierte Vorgehensweise der Stadt und auch den Entschluss, die Fahrbahn für Radler in der Bockenheimer Landstraße freizugeben. Dabei lobt Giebeler die deutlich sichtbaren Piktogramme auf der Fahrbahn: "Diese Piktogramme sind wegweisend, ich möchte die Stadt ausdrücklich dazu ermuntern, diesen Weg fortzusetzen." Allerdings legt das Verkehrsdezernat Wert darauf, beim Markieren der Piktogramme mit Augenmaß vorzugehen. "Es soll nicht zum Umkehrschluss kommen, dass überall, wo kein Piktogramm ist, nicht auf der Fahrbahn Rad gefahren werden dürfe", so Joachim Hochstein.