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Mainzer Landstraße mit Schutzstreifen
Wichtiger Lückenschluss zwischen Galluswarte und Platz der Republik: Die Mainzer Landstraße bietet Radlern seit November 2015 insgesamt mehr als zwei Kilometer neu markierte Schutzstreifen.
Gut zwei Kilometer für mehr Sicherheit und Komfort
Die Mainzer Landstraße stellt die wohl wichtigste Verbindung zwischen dem Frankfurter Gallusviertel und der Innenstadt dar. Doch bisher gab es auf dieser Hauptverkehrsstraße kein Angebot für den Radverkehr, der aus diesem Grund zum Teil auf die parallel verlaufende Frankenallee ausgewichen ist. Seit November 2015 ist die Mainzer Landstraße zwischen Platz der Republik und Galluswarte in beiden Richtungen mit einem 1,5 Meter breiten Schutzstreifen ausgestattet. Die Strecke misst in jeder Richtung mehr als einen Kilometer, so dass die neuen Radspuren insgesamt weit über zwei Kilometer umfassen.
Erreicht wurde dies, indem man die überbreite Fahrbahn, die manche Autofahrer als Einladung zum Rasen missverstanden hatten, in eine angemessen breite Fahrspur und einen Schutzstreifen für Radler aufteilte. Damit Radfahrer auf ihrer Spur nicht von geöffneten Türen parkender Autos gefährdet werden, sind die Parkplätze an der Mainzer Landstraße durch eine entsprechende Parkmarkierung weiter nach rechts verschoben worden.
Schutzstreifen-Spielregeln
Ein Schutzstreifen darf von Kraftfahrzeugen nur befahren werden, um dem Gegenverkehr auszuweichen. Zum Rechtsabbiegen, Einparken in dahinterliegende Parkplätze oder zum Erreichen einer Grundstückszufahrt ist selbstverständlich die Querung eines Schutzstreifens erlaubt, solange dabei Radfahrer nicht behindert oder gar gefährdet werden. Insbesondere gilt beim Abbiegen natürlich weiterhin der Vorrang der geradeausfahrenden Radler. Ganz wichtig: Wenn Autos Radfahrer überholen, genügt es nicht, bloß die gestrichelte Linie des Schutzstreifens zu respektieren – der seitliche Überholabstand von 1,5 Metern muss in jedem Fall eingehalten werden!
Der neue Schutzstreifen auf der Mainzer Landstraße soll auch dazu beitragen, das Gehwegradeln zu verhindern. Wer auf dem Gehweg Rad fährt, gefährdet nicht nur Fußgänger, sondern auch sich selbst. Besonders an Straßeneinmündungen entstehen unübersichtliche Situationen durch Gehwegradler, da abbiegende Autos hier nicht mit ihnen rechnen.