Falschparker auf Sperrfläche vor Fußgängerüberweg
23.02.24 Service

Online-Portal zur Anzeige von Ordnungswidrigkeiten

Das Ordnungsamt der Stadt Frankfurt am Main hat ein neues Online-Portal live geschaltet, in dem Privatpersonen Verstöße im ruhenden Verkehr online melden können. Ziel ist eine beschleunigte Bearbeitung der Anzeigen.

Ordnungsamt schaltet neues Online-Portal für Privatanzeigen im ruhenden Straßenverkehr live

Unter frankfurt.de/anzeige-ruhender-verkehr finden Privatpersonen, die Zeuge eines Verstoßes sind, künftig das für die Anzeige nötige digitale Formular, welches auch mobil mit dem Handy oder Tablet ausgefüllt werden kann.
 
Ziel des neuen digitalen und OZG-konformen Anzeigeweges ist es, die Privatanzeigenerstattung zu optimieren und zu beschleunigen: Die Anzeigenverarbeitung wird unabhängiger von den sehr stark schwankenden Eingangsmengen und die eingeleiteten Verfahren werden automatisch an die richtigen Arbeitsbereiche der Bußgeldstelle sortiert. Aufwendige Verfahrenszwischenschritte, beispielsweise die Datenerfassung oder das Übertragen der erfassten Daten in die Fachanwendung, entfallen, da die Informationen bei der digitalen Antragsstellung vollständig erfasst und über eine Schnittstelle direkt ins Fachverfahren der Behörde eingespielt werden. Der Prüfungsaufwand im Einzelfall minimiert sich durch technisch hinterlegte, qualitätssichernde Eingabeplausibilität. Dadurch können Verfahren schneller eingeleitet werden. Dies führt zu einer zeitnahen Behördeninteraktion mit dem Falschparkenden oder Fahrzeughaltenden, verknüpft mit der Hoffnung auf eine künftige Verhaltensänderung.
 
„Wir versprechen uns von dem neuen Online-Portal eine deutliche Entlastung der Mitarbeitenden und eine beschleunigte Bearbeitung der Anzeigen. In den beiden vergangenen Jahren wurden jährlich circa 54.000 Privatanzeigen gestellt und hierdurch insgesamt 1,75 Millionen Euro für den Haushalt erwirtschaftet“, sagt Sicherheitsdezernentin Annette Rinn.

Ablauf der Online-Anzeige

Zunächst werden die Daten der anzeigenden Person erfasst, im nächsten Schritt müssen Angaben zu den Ordnungswidrigkeiten eingetragen werden, beispielsweise das Kennzeichen eines Fahrzeuges und der Fahrzeugtyp. Im Anschluss werden Details zu den Ordnungswidrigkeiten abgefragt, unter anderem ob es sich um ein ordnungswidriges Halten, Parken oder Parken von länger als eine Stunde handelt. Der Anzeigende muss im nächsten Schritt exakte Angaben zu Ort, Zeitraum und Zeugen ausfüllen und Beweismaterial, beispielsweise Fotos, in den gängigen Dateiformaten hochladen sowie die Richtigkeit der Angaben versichern. Nach einer finalen Prüfung besteht die Möglichkeit, die Anzeige direkt an das Ordnungsamt zu senden und eine Zusammenfassung der Anzeige herunterzuladen. Wichtig: Es handelt sich ausschließlich um Anzeigen, die den ruhenden (nicht den fließenden) Verkehr betreffen.

 

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