Fahrrad parkt an U-Bahn-Haltestelle
15.01.13 Service

Mit dem Rad in Bus und Bahn

Gerade in der kalten und nassen Jahreszeit ist das immer wieder ein wichtiges Thema: Welche Regelungen gelten hierfür und was ist zu beachten, wenn man sein Fahrrad im Öffentlichen Personennahverkehr in und um Frankfurt mitnehmen möchte?

Fahrradmitnahme im Öffentlichen Personennahverkehr

Im Gegensatz zu vielen anderen Städten können in Frankfurt am Main Fahrräder kostenlos in Bussen und Bahnen mitgenommen werden. Hierbei ist folgendes zu beachten:

  • In den S-Bahnen des Rhein-Main-Verkehrsverbundes (RMV) können Fahrräder jederzeit in den gekennzeichneten Mehrzweckabteilen mitgenommen werden.
  • In den Bussen, Straßen- und U-Bahnen der Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main (VGF) sind Sie mit Ihrem Drahtesel ebenfalls herzlich willkommen. Auch hier sind die dafür vorgesehenen und ausgewiesenen Bereiche zu nutzen.
  • Wenn es im Wagen eng wird, sollte besser aufs Rad gestiegen und selbst gefahren oder auf die nächste Bahn bzw. den nächsten Bus gewartet werden. Insbesondere Personen mit Rollstühlen oder Kinderwagen haben hier ein Vorrecht auf Beförerung.
  • Auch außerhalb der Hauptverkehrszeiten kann es mal voll werden, deshalb sollte man sich nicht auf die Mitnahmemöglichkeit verlassen, wenn man pünktlich sein Ziel erreichen muss.
  • Falträder können auf jeden Fall mitgenommen werden, weil sie als Handgepäck gelten.
  • Aus Rücksicht auf andere Fahrgäste sollte beim Ein- und Aussteigen darauf geachtet werden, dass man mit dem Rad nicht aneckt. Aus diesem Grund ist das Rad auch während des Transports festzuhalten.

Regelungen der Verkehrsunternehmen im originalen Wortlaut:

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