Akkubeleuchtung

Sicheres Fahrrad

Wer mit dem Rad unterwegs ist, muss dafür sorgen, dass er von den anderen Verkehrsteilnehmern wahrgenommen wird. Ein sicheres Fahrrad ist die beste Voraussetzung dafür – wir zeigen Ihnen, was Sie alles beachten müssen.

Licht und Reflektoren

Eine der Straßenverkehrsordnung entsprechende Beleuchtung Ihres Fahrrads ist wichtig, um in der Dämmerung und Dunkelheit gesehen zu werden. Für ein vorschriftsmäßig ausgestattetes Fahrrad benötigen Sie

 
  • einen oder zwei Scheinwerfer vorne für weißes Abblendlicht sowie mindestens einen nach vorne wirkenden weißen Reflektor,
  • mindestens eine Schlussleuchte für rotes Licht sowie einen roten, nicht dreieckigen Rückstrahler der Kategorie "Z", der auch in die Schlussleuchte verbaut sein darf,
  • zwei gelbe Reflektoren an jeder Pedale und
  • zwei gelbe Reflektoren in jedem Rad oder reflektierende Streifen auf den Reifen oder Felgen; alternativ können sämtliche Speichen mit reflektierenden Speichenhüllen oder einem reflektierenden Überzug ausgestattet sein.

Nach der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) muss die Beleuchtung Ihres Rades auch tagsüber funktionieren. Aus eigener Erfahrung wissen wir, dass die Beleuchtungsanlage besonders störanfällig ist. Gerade deswegen sind zwei Katzenaugen pro Rad sowie Rückstrahler vorne und hinten besonders wichtig. Sie garantieren ein Minimum an Sichtbarkeit, auch wenn die Beleuchtung ausfällt oder das Rad steht. Moderne Beleuchtungsanlagen mit Nabendynamo und LED-Technik sind mittlerweile deutlich wartungsfreundlicher.

 

Wichtig: Scheinwerfer müssen so eingestellt sein, dass sie andere Verkehrsteilnehmer nicht blenden! Blinkende Scheinwerfer sind nicht zulässig.

Neben der weiterhin zu empfehlenden dynamobetriebenen Beleuchtung erlaubt der Gesetzgeber auch Batterie- oder Akkubeleuchtung.

  • Batterie- und Akkubeleuchtung (fest angebracht oder per Steckverbindung) muss tagsüber nicht mitgeführt werden - bei Dunkelheit müssen sie aber funktionsbereit sein und eingeschaltet werden.
  • Die benutzten Leuchten müssen das Prüfzeichen des Kraftfahrt-Bundesamtes haben: Die sogenannte K-Nummer wird durch eine Wellenlinie, den Großbuchstaben K sowie eine Zulassungsnummer gekennzeichnet.

Tipp: Eine zusätzliche Standlichtfunktion – vor allem des Rücklichts – ist zwar nicht Vorschrift, aber sehr zu empfehlen. Zusätzlichen Schutz bieten reflektierende Folie oder weitere Speichenreflektoren.

Kinder: Für Kinder ist auch ein bunter Wimpel am Gepäckträger empfehlenswert. So sind sie auch auf kleinen Fahrrädern im Straßenverkehr gut sichtbar. Gleiches gilt selbstverständlich auch für Liegeräder, deren Anzahl auf den Straßen zunimmt.

 

Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO)
§ 67 Lichttechnische Einrichtungen an Fahrrädern

Bremsen

Ein verkehrssicheres Rad schützt Sie und andere vor Gefahren und Unfällen im Straßenverkehr. Damit Sie in allen Situationen schnell und sicher reagieren können, sind gute Bremsen an Ihrem Fahrrad unentbehrlich.

 

Wichtig: Vorgeschrieben sind zwei voneinander unabhängige Bremsen am Hinter- und Vorderrad. Die Bremsen müssen optimal am Rad anliegen, um bei Bedarf kräftig zupacken zu können.

 

Tipp: Testen Sie neu eingestellte Bremsen zunächst im Schritttempo. Greifen die Bremsen zu fest am Rad, kann das abrupte Stoppen in voller Fahrt Sie leicht aus dem Gleichgewicht bringen.

 

Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO)
§ 65 Bremsen

Klingel

Lassen Sie sich hören, um im Straßenverkehr die nötige Beachtung zu garantieren. Jedes Fahrrad muss mit einer funktionstüchtigen Klingel ausgestattet sein. Je heller Ihre Klingel tönt, desto leichter werden Sie von anderen Verkehrsteilnehmern wahrgenommen. Montieren Sie die Klingel seitlich am Lenker, damit Ihr Daumen bei Bedarf schnell zugreifen kann.

 

Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO)
§ 64a Einrichtungen für Schallzeichen

Rundum ausgestattet

Besonders für den Stadtverkehr ist es sinnvoll, Ihr Fahrrad durch verschiedene "Komfort-Elemente" zu ergänzen. Neben den von der StVZO vorgeschriebenen Radteilen machen Kettenschutz, Gepäckträger, Schutzbleche vorne und hinten, eine Gangschaltung und ein Fahrradständer neben vielem anderen nützlichen Zubehör Ihr Rad vollends stadttauglich.

 

Kinder: Die Sattelhöhe ist optimal eingestellt, wenn man mit den Füßen bis auf den Boden kommt und sich sicher abstützen kann. Kinder im Grundschulalter sollten mit beiden Fußspitzen gleichzeitig den Boden erreichen können, wenn sie auf dem Sattel sitzen. Ein Sicherheitslenker mit weichen Enden schützt außerdem jüngere Kinder vor Sturzverletzungen und eine Abstandskelle hält die anderen Verkehrsteilnehmer von ihnen fern. Sie ist deshalb generell auch für unsicher fahrende Erwachsene empfehlenswert.

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Abbildung mit freundlicher Genehmigung des ADFC

 

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Ist Ihr Fahrrad verkehrssicher?

Unser Tipp: Prüfen Sie Ihr Rad mit Hilfe der Checkliste des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR)

Flyer DVR